An der Fasnet herrscht zwar
die sogenannte "Narrenfreiheit" - doch ist auch (oder gerade) diese an
geltendes Recht und Gesetz gebunden. Insbesondere gilt das für den
Jugendschutz. Wir, die Hochsteiger-Hexen der Narrenzunft Lauterbach,
müssen und werden uns streng an diese Auflagen halten. Für Jugendliche
unter 18 Jahren gilt: um 24 Uhr ist Schluß mit Lustig. Es sei denn, man
hat eine Vollmacht und eine durch die Eltern benannte Aufsichtsperson, daß
man länger bei der Veranstaltung bleiben darf. Wir akzeptieren bei unserer
Veranstaltung aber NUR DIESEN zum download bereitgestellten und
ausgefüllten Vordruck der Vollmacht. Selbstgeschriebene und/oder gemalte
Zettel haben keine Chance. Die Vollmacht wird es auch noch im Lauterbacher
Gemeindeblatt geben. Ganz wichtig noch: Eine Kopie des
Personalausweises/Reisepasses eines Elternteils muß ebenfalls vorgelegt
werden.
Außerdem ist zu beachten:
In diesem Sinne auf eine friedvolle Fasnet getreu dem Motto:
Jedem zur Freud - niemand zu Leid